06421 405-1225
06421 405-1380
06421 405-1229
06421 405-7243
Finanzielle Hilfen für Unternehmen
Die "November/Dezember-Corona-Hilfe" können Sie ab sofort bis zum 31.01.2021 HIER beantragen lassen. Die Überbrückungshilfe III, die bis zu 50% der betrieblichen Fixkosten fördert, kann ab Januar bis Ende Juni 2021 beantragt werden. Die Überbrückungshilfe II für Soloselbstständige, kleine und mittelständige Unternehmen kann bis zum 31.01.2021 bei der WI-Bank beantragt werden. KfW-Schnellkredite können bis 30.06.2021 unter www.kfw.de beantragt werden (Merkblatt). Alle Hilfen und Informationen des Landes Hessen finden Sie HIER.
Im Rahmen der Initiative "Lust auf Gastronomie" möchten wir die Gastronomen vor Ort unterstützen und laden Sie ein, die Angebote zu nutzen.
Eine Auswahl der Liefer- und Abholservice finden Sie HIER (Stand: 01.12.)
Die Clips zur Initiative des Landkreis Marburg-Biedenkopf und der DEHOGA Hessen finden sie HIER.
Webshop – neu oder anders –
Sie wollen Ihr Unternehmen erfolgreicher vermarkten?
Dann lassen Sie sich von unseren Experten beraten. Die Experten regionaler Werbeagenturen für umsetzungsorientierte Marketingkonzepte bieten Ihnen ein kostenfreies, zweistündiges Beratungsangebot für die Erstellung eines Webshops an. Mehr Informationen finden Sie HIER.
KFZ Branche unterstützen - Online-Zulassung leicht gemacht!
Autos können Sie auch online zulassen unter www.marburg-biedenkopf.de/i-kfz. Dort erhalten Sie Informationen zu den digitalen Diensten unserer Zulassungsstelle. Das Informationsblatt hierzu finden Sie HIER. Den Flyer zum Programm erhalten Sie HIER.
Wichtige Unterstützungshilfen
Die Wirtschaftsförderungsakteure des Landkreises haben für Sie HIER eine Übersicht der Unterstützungen und Förderprogramme zusammengestellt (Anschreiben 27.03.). Überbrückungskredite z.B. über das Programm Hessen Mikroliquidität vergibt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Geschäfte in Marburg und im Landkreis Marburg-Biedenkopf können weiterhin mit Hilfsgutscheinen unterstützt werden unter www.marburg-liebe.de.
Verdienstausfallentschädigung und Kurzarbeit
Anträge auf Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes können gestellt werden! Informationen hierzu finden Sie HIER. Bei Verdienstausfall wegen Quarantäne oder Tätigkeitsverbot finden Sie HIER Informationen zum Antrag: Antragsformular für Selbständige und Antragsformular für Arbeitgeber. Zur Beantragung von Kurzarbeit für ihre Mitarbeitenden wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.
Steuerliche Erleichterung
Bei finanziellen Problemen aufgrund der Corona-Pandemie besteht die Möglichkeit zur Senkung von Steuervorauszahlungen und zur Stundung von Steuerzahlungen.Anträge sind bis zum 31.12.2020 zu stellen.Einen Überblick über steuerliche Maßnahmen finden Sie HIER und FAQ. Die Formulare finden Sie HIER. Für Kredite besteht die Möglichkeit von Landesbürgschaften. Eine Übersicht der WI-Bank Förderprogramme finden Sie HIER. Die Hessischen Industrie-und Handelskammern haben eine Corona-Checkliste für Unternehmen erstellt.
Arbeitsrechtliche Folgen der Corona-Pandemie
Praktische Hinweise zu den Themen Arbeitspflicht, Vergütungsanspruch, Betriebsrisiko oder auch vorbeugende Maßnahmen wurden von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände herausgegeben. Diese finden Sie HIER. Informationen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen finden Sie HIER.
Die Wirtschaftsförderung berät Unternehmen und Beschäftigte zu beruflicher Qualifizierung mit Schwerpunkt auf Nachqualifizierung.
Auf unseren Internetseiten finden Sie Informationen über unseren Landkreis mit seinen Angeboten. Wir beraten zu Weiterbildung und Existenzgründung